Streitbeilegung

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Bei diesem Erdgastarif kann leider keine Ersparnis berechnet werden. Geben Sie jedoch Ihre Daten ein, um diesen auszuwählen. Falls Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, geben Sie bitte Ihre Haushaltsgröße an. Um Ihren Erdgastarif zu berechnen, tragen Sie bitte Ihre Postleitzahl und Ihren Erdgasverbrauch in kWh/Jahr ein. Falls Sie Ihren Jahresverbrauch nicht kennen, geben Sie bitte Ihre Haushaltsgröße an.

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Bei diesem Stromtarif kann leider keine Ersparnis berechnet werden. Geben Sie jedoch Ihre Daten ein, um diesen auszuwählen. Falls Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, geben Sie bitte Ihre Haushaltsgröße an. Um Ihren Stromtarif zu berechnen, tragen Sie bitte Ihre Postleitzahl und Ihren Stromverbrauch in kWh/Jahr ein. Falls Sie Ihren Jahresverbrauch nicht kennen, geben Sie bitte die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt an.

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MONTANA Kunden können sich bei allfälligen Beschwerden an das MONTANA Kundenservicecenter wenden. Unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission und der ordentlichen Gerichte, kann der Kunde Streit- oder Beschwerdefälle der Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria vorlegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie gerne unter www.e-control.at.

Des weiteren stehen MONTANA Kunden folgende Möglichkeiten einer Streitbeilegung zur Verfügung:

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten

Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über Online-Beilegung von Streitigkeiten in Verbraucherangelegenheiten ist seit 09. Jänner 2016 wirksam. Diese sieht die Einrichtung einer Europäischen Plattform durch die Europäische Kommission vor. Dabei handelt es sich um eine kostenfrei zugängliche interaktive Website, die die außergerichtliche Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten - welche aus einem online abgeschlossenen Vertrag resultieren - erleichtern soll.

Hier geht's zur Plattform der Europäischen Kommission.

Staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich

Seit 09. Jänner 2016 können sich Konsumenten in (nahezu allen) vertraglichen Verbraucherstreitigkeiten mit einem österreichischen Unternehmen an 8 staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen wenden. Diese 8 Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.

Weitere Infos finden Sie gerne hier:
Infoblatt des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: "Miteinander statt Gegeneinander - der Weg zur Schlichtung" (.pdf, 372 kB)