Häufige Fragen zur Rechnung

Fragen zur Abrechnung

Ja, bei MONTANA erhalten Sie eine übersichtliche Gesamtrechnung für Energie, Netz, Steuern & Abgaben. Hierfür bezahlt MONTANA für Sie vorab das Netzentgelt bei Ihrem Netzbetreiber und verrechnet dieses sodann 1:1 in der Jahresabrechnung an Sie weiter.

Nach Übermittlung des Strom- bzw. Erdgasverbrauches (Zählerstandes) durch Ihren Netzbetreiber werden wir Ihre Abrechnung schnellstmöglich erstellen. Die monatlich geleisteten Teilzahlungsbeträge werden bei der Erstellung Ihrer Abrechnung selbstverständlich berücksichtigt und somit in Abzug gebracht.

Bei einem Neueinzug wird der Jahresverbrauch von MONTANA auf Basis von gleichartigen Verbrauchsanlagen geschätzt. Bei einem Versorgerwechsel übermittelt der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch an MONTANA. Nachdem Sie bei MONTANA eine Gesamtrechnung (Energie und Netz) erhalten, erfolgt die Berechnung des Teilzahlungsbetrages auf Basis des Energiepreises (Tarif), der Netznutzungsentgelte, der Steuern und Abgaben, sowie auf Basis des Vorjahresverbrauches. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Berechnung des Teilzahlungsbetrages etwaige Rabatte nicht berücksichtigt werden können. Etwaige Rabatte werden auf der Jahresabrechnung berücksichtigt bzw. gutgeschrieben. Alle innerhalb der Abrechnungsperiode verrechneten Teilzahlungsbeträge werden sodann auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht und mit den Kosten für den tatsächlichen Energieverbrauch gegengerechnet.

Die Berechnung des Teilzahlungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorjahresverbrauches. Geben Sie uns daher bitte rechtzeitig Bescheid, sollte sich bei Ihrem Verbrauch etwas ändern. In seltenen Fällen ermittelt Ihr Netzbetreiber Ihren Vorjahresverbrauch rechnerisch (d.h. der Zählerstand wird nicht tatsächlich abgelesen) und hierbei kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber einen zu geringen Jahresverbrauch schätzt. Unter diesen Umständen kommt es bei der Abrechnung zu einer Nachzahlung.

Eine Korrektur des Zählerstandes kann ausschließlich durch Ihren Netzbetreiber erfolgen. Bitte reklamieren Sie daher den Zählerstand bei Ihrem Netzbetreiber. Sobald die Korrektur durch den Netzbetreiber bei uns eingelangt ist, werden wir sofort eine Rechnungskorrektur vernehmen.

Die Erstellung einer Jahres- oder Endabrechnung kann unter Umständen einige Wochen (ca. 6 Wochen) in Anspruch nehmen, da wir hierfür die Daten vom zuständigen Netzbetreiber benötigen.

Wenn Sie eine Zwischenabrechnung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Dieser wird eine Zwischenablesung veranlassen. Der Netzbetreiber stellt uns daraufhin die Netznutzungsentgelte für den gewünschten Zeitraum in Rechnung und teilt uns Ihren Verbrauch seit der letzten Abrechnung mit. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen schnellstmöglich Ihre Zwischenabrechnung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Netzbetreiber in der Regel hierfür Kosten in Rechnung stellt.

Fragen zur Zählerablesung

Nein, bei Ihrem Wechsel zu MONTANA muss der Strom- bzw. Erdgaszähler nicht ausgetauscht werden. Die Zählerablesung seitens Ihres Netzbetreibers erfolgt wie gewohnt und kann von diesem jederzeit abgefragt werden. Bei einem Lieferantenwechsel ist es ratsam, um eine exakte Abrechnung zu erhalten, Ihrem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand zu melden – denn unter Umständen liest der Netzbetreiber den Zählerstand nicht selbst ab sondern ermittelt diesen rechnerisch.

Der Netzbetreiber ist Inhaber des jeweiligen Stromnetzes bzw. der jeweiligen Erdgasleitungen und in den meisten Fällen auch Eigentümer der Zählereinrichtungen (Strom- bzw. Erdgaszähler). Mindestens alle 3 Jahre hat eine Zählerablesung durch den Netzbetreiber selbst zu erfolgen. In den anderen beiden Jahren kann der Verbraucher selbst eine Ablesung des Zählers durchführen und den Zählerstand an den Netzbetreiber übermitteln (z.B. mittels einer Zählerablesekarte). Macht der Kunde hiervon nicht Gebrauch, so kann der Netzbetreiber den Jahresverbrauch rechnerisch ermitteln (schätzen).

Beim Wechsel des Versorgers ist es sehr ratsam, dass Sie Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechselstichtag mitteilen. Nur so ist eine eindeutige Abgrenzung der Verbräuche zwischen dem alten und dem neuen Versorger möglich. Ein Wechsel ist natürlich auch ohne Mitteilung des Zählerstandes möglich, in diesem Fall wird der Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechselstichtag entweder schätzen oder selbst ablesen.

Stromkostenzuschuss (Stromkostenbremse)

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Stromkostenzuschuss finden Sie gerne hier.