Transparenz nach REMIT

Insider-Informationen Energiemarkt

Veröffentlichungspflicht der MONTANA Energie-Handel AT GmbH

Gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT sind Insider-Informationen von Marktteilnehmern effektiv und rechtzeitig bekanntzugeben.
Diese Informationen beziehen sich auf Unternehmen oder auf Anlagen,

  • die sich im Eigentum des betreffenden Marktteilnehmers, seines Mutterunternehmens oder eines verbundenen Unternehmens befinden bzw. von diesem kontrolliert werden oder
  • für deren betriebliche Angelegenheiten dieser Marktteilnehmer oder dieses Unternehmen ganz oder teilweise verantwortlich ist.

Zu den bekanntgegebenen Informationen zählen Informationen über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas bzw. Informationen, die die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen, einschließlich der geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen, betreffen.

Definition von Insider-Informationen 

Eine Insider-Information ist eine nicht öffentlich bekannte, präzise Information, die direkt oder indirekt ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich erheblich beeinflussen würde (Art. 2 Abs. 1. REMIT).

Veröffentlichungspflichtige Sachverhalte 

Sachverhalte, die als Insider-Information nach der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) beurteilt werden,
wird MONTANA hier veröffentlichen. 

Einträge erfolgen, sobald ein veröffentlichungspflichtiger Sachverhalt vorliegt. Historische Einträge werden bis zu zwei Jahre in die Vergangenheit angezeigt. Sofern keine Einträge vorhanden sind, bestand kein entsprechender veröffentlichungspflichtiger Sachverhalt.