Häufige Fragen

Stromkostenzuschuss (Stromkostenbremse)

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Stromkostenzuschuss finden Sie gerne hier.

Allgemeine Fragen zu MONTANA

Seit 1960 ist die MONTANA Gruppe im Energiemarkt tätig und hat sich als vielseitiger Energieanbieter auf den Handel mit Erdgas, Mineralölprodukten, regenerativen Energien und Strom sowie auf technische Serviceleistungen rund um die Heizung spezialisiert.

MONTANA legt bei ihrem Energieeinkauf großen Wert auf Diversifikation. Daher bezieht MONTANA ihre Energie (Strom und Erdgas) einerseits direkt von mehreren Strom- und Erdgasproduzenten bzw. Strom- und Erdgasimporteuren und andererseits direkt von den Energiebörsen.

Fragen zum Neueinzug/Lieferantenwechsel bei MONTANA

Bei einem Lieferantenwechsel werden Sie bereits von einem Lieferanten mit Strom bzw. Erdgas versorgt und wollen hinkünftig Strom bzw. Erdgas von MONTANA beziehen. Beim Neueinzug (z.B. Übersiedlung in eine neue Wohnung / ein neues Haus) haben Sie hingegen noch keinen bestehenden Lieferanten und wünschen die Belieferung von Strom bzw. Erdgas durch MONTANA – Sie melden Ihren Zähler somit erstmalig auf Ihren Namen an.

Nein, der Wechsel zu MONTANA ist für Sie kostenfrei.

Bei MONTANA können Sie Ihren Auftrag zur Lieferung von Strom und/oder Erdgas bequem online über den Tarifrechner von MONTANA abschließen. Sehr gerne erhalten Sie auch bei Bedarf einen Auftrag per Post zugeschickt. Hierfür kontaktieren Sie bitte das MONTANA Team unter der Servicenummer 0800/500 106 (kostenlos österreichweit) oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info(at)montana-energie.at

Bei einem Neueinzug wählen Sie bitte im Auftrag zur Lieferung von Strom bzw. Erdgas die Option "Neueinzug" aus und geben Sie uns Ihren gewünschten Liefertermin bekannt.
Die Anmeldung kann innerhalb weniger Tage durchgeführt werden, wenn Sie noch keinen Liefervertrag bei einem anderen Versorger unterschrieben haben. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das MONTANA Team unter der Servicenummer 0800/500 106 (kostenlos österreichweit) oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info(at)montana-energie.at

Um Ihren Wechsel zu MONTANA schnellstmöglich durchführen zu können, benötigen wir bitte den Namen und die Adresse der Person, auf die die Strom- bzw. Erdgasverbrauchsanlage (Strom- bzw. Erdgaszähler) derzeit gemeldet ist. Um den Strom- bzw. Erdgaszähler eindeutig identifizieren zu können, ist die Angabe des Zählpunktes (eine 33stellige alphanumerische Zeichenfolge, beginnend mit AT) notwendig. All diese Angaben finden Sie bitte auf Ihrer aktuellen Strom- bzw. Erdgasabrechnung.

Nach Erhalt Ihres Auftrages zur Lieferung von Strom bzw. Erdgas, kündigen wir für Sie zum gewünschten Wechseltermin oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt (dieser hängt von den jeweils gültigen Marktregeln und von einer etwaigen Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Strom- bzw. Erdgasversorger ab).

Im Falle eines Neueinzugs (z.B. bei Übersiedlung in eine neue Wohnung) kann die Anmeldung/Belieferung innerhalb weniger Tage durchgeführt werden, sofern die Verbrauchsanlage bereits einen Strom- bzw. Gaszähler hat und noch kein Liefervertrag bei einem anderen Strom- bzw. Erdgaslieferanten unterfertigt wurde.

Im Falle eines Lieferantenwechsels beginnt die Belieferung durch MONTANA zum frühestmöglichen Zeitpunkt bzw. nach einer etwaigen Vertragsbindung beim bestehenden Lieferanten. Der Wechselprozess dauert im Regelfall 3 Wochen, sofern die vom Kunden gemeldeten und beim Netzbetreiber eingereichten Daten (Zählpunkt, Vertragspartner und/oder Zählernummer etc.) korrekt sind. Während des Wechselprozesses wird die zu wechselnde Verbrauchsanlage selbstverständlich durchgängig vom Altlieferanten mit Strom bzw. Erdgas versorgt.

Nein. Seit der Strommarktliberalisierung im Jahr 2001 bzw. der Erdgasmarktliberalisierung im Jahr 2002 können Energieverbraucher in Österreich ihren Strom- und Erdgaslieferanten frei wählen. Der Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber bleibt davon unberührt, somit auch nach einem Versorgerwechsel weiterhin aufrecht. Alle Strom- bzw. Erdgaslieferanten benützen das vom jeweiligen Netzbetreiber zur Verfügung gestellte Strom- bzw. Erdgasnetz zu einheitlichen, von der E-Control jährlich vorgegebenen, Systemnutzungsentgelten.

Nein, der Netzbetreiber ist verpflichtet, jeden Kunden gleich zu behandeln, unabhängig vom jeweiligen Versorger.

Grundsätzlich kann jeder Stromverbraucher sowie jeder Erdgasverbraucher in Österreich Kunde bei MONTANA werden. Sofern die zu versorgende Anlage (Strom-/Erdgaszähler) auf den Mieter und nicht auf den Eigentümer angemeldet ist, kann selbstverständlich auch ein Mieter zu MONTANA wechseln.

Einen Versorgerwechsel kann nur die Person vornehmen, auf die die Strom- bzw. Erdgasverbrauchsanlage (Strom- bzw. Erdgaszähler) derzeit gemeldet ist. Sollten Sie übersiedeln, oder die Verbrauchsanlage auf einen anderen Vertragspartner ummelden wollen, dann können wir die Verbrauchsanlage als Neuanlage anmelden. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber einen neuen Netznutzungsvertrag, welcher auf Ihren Namen bzw. auf den neuen Vertragspartner lautet. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das MONTANA Team unter der Servicenummer 0800/500 106 (kostenlos österreichweit) oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info(at)montana-energie.at

Ja, auf dem Online-Kundenportal von MONTANA können Sie Ihren prognostizierten bzw. eingestuften Jahresverbrauch abrufen sowie z.B. Ihre Kontaktdaten, Ihre Bankdaten, Ihre Rechnungsanschrift oder die Höhe Ihrer Teilzahlungsbeträge, unter Vorbehalt, bequem ändern.

Fragen zur Zählerablesung

Nein, bei Ihrem Wechsel zu MONTANA muss der Strom- bzw. Erdgaszähler nicht ausgetauscht werden. Die Zählerablesung seitens Ihres Netzbetreibers erfolgt wie gewohnt und kann von diesem jederzeit abgefragt werden. Bei einem Lieferantenwechsel ist es ratsam, um eine exakte Abrechnung zu erhalten, Ihrem Netzbetreiber den aktuellen Zählerstand zu melden – denn unter Umständen liest der Netzbetreiber den Zählerstand nicht selbst ab sondern ermittelt diesen rechnerisch.

Der Netzbetreiber ist Inhaber des jeweiligen Stromnetzes bzw. der jeweiligen Erdgasleitungen und in den meisten Fällen auch Eigentümer der Zählereinrichtungen (Strom- bzw. Erdgaszähler). Mindestens alle 3 Jahre hat eine Zählerablesung durch den Netzbetreiber selbst zu erfolgen. In den anderen beiden Jahren kann der Verbraucher selbst eine Ablesung des Zählers durchführen und den Zählerstand an den Netzbetreiber übermitteln (z.B. mittels einer Zählerablesekarte). Macht der Kunde hiervon nicht Gebrauch, so kann der Netzbetreiber den Jahresverbrauch rechnerisch ermitteln (schätzen).

Beim Wechsel des Versorgers ist es sehr ratsam, dass Sie Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechselstichtag mitteilen. Nur so ist eine eindeutige Abgrenzung der Verbräuche zwischen dem alten und dem neuen Versorger möglich. Ein Wechsel ist natürlich auch ohne Mitteilung des Zählerstandes möglich, in diesem Fall wird der Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechselstichtag entweder schätzen oder selbst ablesen.

Fragen zu den Tarifen

Die aktuell gültigen Tarife für Strom bzw. Erdgas finden Sie gerne auf unserer Homepage in unserem Tarifrechner.

In der Regel werden die Strom- bzw. Erdgaslieferverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können vom Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und von MONTANA unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen ordentlich gekündigt werden. Sind Bindungsfristen vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung der Vertragsparteien unter Einhaltung der genannten Fristen zum Ende der Bindungsfrist, bei Verbrauchern im Sinne des § 1 Z 2 KSchG oder Kleinunternehmern jedenfalls zum Ende des ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge jederzeit möglich.

Die meisten Tarife bei MONTANA beinhalten eine Preisgarantie. Die aktuell gültigen Tarife für Strom bzw. Erdgas finden Sie gerne auf unserer Homepage in unserem Tarifrechner.

Nach Ablauf einer Preisgarantie können die Tarife im Bedarfsfall von MONTANA auf Grundlage der jeweils gültigen Gesetze bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Strom bzw. Erdgas, geändert werden.

MONTANA bietet derzeit keinen Tarif für eine Stromeinspeisung an. Aus diesem Grund kann leider kein Einspeisezählpunkt (Stromeinspeisung) bei MONTANA angemeldet werden. Sie haben aber die Möglichkeit, die Abnahme Ihres Stroms über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) abzuwickeln. Nähere Informationen finden Sie gerne unter www.oem-ag.at

Fragen zum bestehenden Vertrag

Vertragsdaten wie Name, Vorname und Adresse können nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Sollten Sie z.B. durch Heirat Ihren Namen geändert haben, so können wir mit einer Kopie der Heirats- oder Namensänderungsurkunde diese Änderung vornehmen. Im Falle einer Adressänderung durch die Gemeinde (z.B. Änderung eines Straßennamens) benötigen wir bitte die an Sie gerichtete, schriftliche Verständigung seitens der Gemeinde. In allen anderen Fällen kann ein Vertragskonto leider nicht umgeschrieben werden. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das MONTANA Team unter der Servicenummer 0800/500 106 (kostenlos österreichweit) oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info(at)montana-energie.at

Um die Richtigkeit Ihrer Daten zu garantieren, ist eine schriftliche Datenübermittlung notwendig. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir nur in Ausnahmefällen, die Daten auch telefonisch entgegennehmen können. Für Ihre schriftliche Datenübermittlung können Sie bequem und jederzeit das Online-Kundenportal von MONTANA nutzen oder Sie mailen uns Ihre neue Bankverbindung mittels des Formulars SEPA-Lastschriftmandat.

Fragen zur Abrechnung

Ja, bei MONTANA erhalten Sie eine übersichtliche Gesamtrechnung für Energie, Netz, Steuern & Abgaben. Hierfür bezahlt MONTANA für Sie vorab das Netzentgelt bei Ihrem Netzbetreiber und verrechnet dieses sodann 1:1 in der Jahresabrechnung an Sie weiter.

Nach Übermittlung des Strom- bzw. Erdgasverbrauches (Zählerstandes) durch Ihren Netzbetreiber werden wir Ihre Abrechnung schnellstmöglich erstellen. Die monatlich geleisteten Teilzahlungsbeträge werden bei der Erstellung Ihrer Abrechnung selbstverständlich berücksichtigt und somit in Abzug gebracht.

Bei einem Neueinzug wird der Jahresverbrauch von MONTANA auf Basis von gleichartigen Verbrauchsanlagen geschätzt. Bei einem Versorgerwechsel übermittelt der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch an MONTANA. Nachdem Sie bei MONTANA eine Gesamtrechnung (Energie und Netz) erhalten, erfolgt die Berechnung des Teilzahlungsbetrages auf Basis des Energiepreises (Tarif), der Netznutzungsentgelte, der Steuern und Abgaben, sowie auf Basis des Vorjahresverbrauches. Wir möchten darauf hinweisen, dass bei der Berechnung des Teilzahlungsbetrages etwaige Rabatte nicht berücksichtigt werden können. Etwaige Rabatte werden auf der Jahresabrechnung berücksichtigt bzw. gutgeschrieben. Alle innerhalb der Abrechnungsperiode verrechneten Teilzahlungsbeträge werden sodann auf der Jahresabrechnung in Abzug gebracht und mit den Kosten für den tatsächlichen Energieverbrauch gegengerechnet.

Die Berechnung des Teilzahlungsbetrages erfolgt auf Basis des Vorjahresverbrauches. Geben Sie uns daher bitte rechtzeitig Bescheid, sollte sich bei Ihrem Verbrauch etwas ändern. In seltenen Fällen ermittelt Ihr Netzbetreiber Ihren Vorjahresverbrauch rechnerisch (d.h. der Zählerstand wird nicht tatsächlich abgelesen) und hierbei kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber einen zu geringen Jahresverbrauch schätzt. Unter diesen Umständen kommt es bei der Abrechnung zu einer Nachzahlung.

Eine Korrektur des Zählerstandes kann ausschließlich durch Ihren Netzbetreiber erfolgen. Bitte reklamieren Sie daher den Zählerstand bei Ihrem Netzbetreiber. Sobald die Korrektur durch den Netzbetreiber bei uns eingelangt ist, werden wir sofort eine Rechnungskorrektur vernehmen.

Die Erstellung einer Jahres- oder Endabrechnung kann unter Umständen einige Wochen (ca. 6 Wochen) in Anspruch nehmen, da wir hierfür die Daten vom zuständigen Netzbetreiber benötigen.

Wenn Sie eine Zwischenabrechnung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Dieser wird eine Zwischenablesung veranlassen. Der Netzbetreiber stellt uns daraufhin die Netznutzungsentgelte für den gewünschten Zeitraum in Rechnung und teilt uns Ihren Verbrauch seit der letzten Abrechnung mit. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen schnellstmöglich Ihre Zwischenabrechnung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Netzbetreiber in der Regel hierfür Kosten in Rechnung stellt.

Allgemeine Fragen

Ihre Vertragspartner sind einerseits Ihr Netzbetreiber und andererseits Ihr Energielieferant. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das MONTANA Team unter der Servicenummer 0800/500 106 (kostenlos österreichweit) oder schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info(at)montana-energie.at

Mit MONTANA haben Sie einen zuverlässigen und kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Das Lastprofil bezeichnet in der Energieversorgung den zeitlichen Verlauf einer abgenommenen Leistung (kW) über eine zeitliche Periode. Auf dieser Basis wird der Verbrauch in kWh errechnet.

Die Erfassung des Erdgasverbrauches für Haushalte erfolgt über einen Erdgaszähler in Kubikmeter (m³). Um einen vergleichbaren Wert zu ermitteln werden die Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Bei der Umrechnung muss jeder Netzbetreiber einer standardisierten Vorgehensweise folgen. Der Verrechnungsbrennwert wird jährlich von der E-Control in der Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (Novelle aktuelles Jahr) fixiert. Den jeweils gültigen Umrechnungsfaktor finden Sie gerne auf Ihrer Erdgasabrechnung oder erfragen diesen bitte direkt bei Ihrem Netzbetreiber.

Auf unserer Homepage finden Sie zahlreiche Energiespartipps, wie Sie auch ohne großen Aufwand und ohne aufwändige Sanierung Energie einsparen können.